FAQ
Laut dem Mikrozensus 2019 leben aktuell 60.000 Unversicherte Personen in Deutschland. (1) Obdachlose und sozial schwache Schichten sind in der Volkszählung stark unterrepräsentiert. Schätzungen gehen aktuell von einer Dunkelziffer bei rund 1,5 Millionen Patienten aus. (2) Miteinbegriffen sind Patienten deren Krankenversicherung auf einen “Minimaltarif“ zurückgesetzt wurde.
Der „Minimaltarif“ heißt je nach Versicherungsform, Notlagentarif bei privaten Krankenkassen (3) oder „Ruhender Tarif“ bzw. wird als „Ruhen des Leistungsanspruchs bei Beitragsschulden (nach § 16 Abs. 3a SGB V)“ betitelt.
Offiziell ist der Patient noch versichert, allerdings werden nicht mehr alle Behandlungen übernommen. Es wird lediglich die Behandlung von akuten Erkrankungen übernommen und als Schutz des ungeborenen Lebens die Kosten der Schwangerschaftstbetreuung und der Vorsorgeuntersuchungen.
Lediglich Kinder von Personen im Notlagentarif bekommen weiterhin den vollen Behandlungsumfang.
Auch wird der stationäre Klinikaufenthalt nur in Sondersitutationen übernommen oder wenn es die Behandlung nicht anders zulässt. Mögliche Zusatzversicherungen ruhen zu der Zeit.
Der Basistarif ist seit 2009 eine Alternative zum Notlagentarif. Personen die ab 2009 in der privaten Krankenversicherung versichert sind können jederzeit in den Basistarif wechseln.
Auch kann jeder der in der privaten Krankenversicherung ist und über 55. Jahren alt oder pensioniert oder in Rente. Personen die hilfsbedürftig im Sinne des Sozialrechts (SGB II und SGB XII) sind, also ohne staatliche Unterstützung nicht eigenständig wären sind ebenfalls eingeschlossen.
Der Basistarif deckt in der Regel das selbe Spektrum an Leistungen ab, wie die normale gesetzliche Versicherung. (4) Die Kosten des Tarifs sind auf die höchstkosten einer normalen gesetzlichen Versicherung gedeckelt (942,64€, Stand Februar 2025) bei Hilfsbedürftigen Personen halbiert sich der Betrag und wird zur Hälfte von den Versicherungen getragen. (4)
Sofern man die oben genannten Kriterien erfüllt, ist die private Versicherung dazu gesetzlich verpflichtet Patienten aufzunehmen.
Eine ruhender Tarif in der gesetzlichen Krankenversicherung tritt dann in Kraft, wenn der Patient seinen Beitrag mehr als 2 Monate nicht bezahlt hat. Nach einer offiziellen Mahnung per Post (die manchmal von den Versicherungen vergessen wird,) wird der Patient in den ruhenden Tarif verschoben. Erst nach Begleichung der Schulden oder einem gemeinsam erstellten Rückzahlungsplan wird er wieder in den normalen Tarif aufgenommen. Die Rücksetzung des Tarifs gilt nur für den Versicherten selbst, Familienangehörige die mitversichert sind, werden nicht sanktioniert.
In dieser Situation gilt nur noch die Notfallbehandlung, ähnlich dem Notlagentarif.
Im ruhenden Tarif werden allerdings nur noch nicht aufschiebbare akute Notfälle behandelt, die bei Nichtbehandlung eine negative Auswirkung auf die eigene Gesundheit hätten. Alle weiteren Behandlungen werden nicht übernommen. In so Situationen lieber den Arzt fragen, ob dieser Notfall übernommen wird oder nicht.
Schwangere und Kinder werden weiterhin im vollen Umfang behandelt.
Quellen:
(1): https://www.aerzteblatt.de/archiv/228031/Menschen-ohne-Krankenversicherung-Ein-oft-uebersehenes-Problem
(2): https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/tausende-menschen-in-rlp-ohne-krankenversicherung-100.html
(3): https://www.privat-patienten.de/verbraucher/was-ist-der-notlagentarif/
(4): https://www.privat-patienten.de/beitraege/was-sie-ueber-den-basistarif-wissen-sollten/